Hausratversicherung
Die Hausratversicherung
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden an Gegenständen der eigenen Wohnungseinrichtung bei Feuer, Einbruch, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Eine Hausratversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn bei einem Totalschaden die Neueinrichtung der Wohnung finanziell Schwierigkeiten bereiten würde.
Zur Einrichtung gehören unter anderem auch Haustiere, Bargeld bis 1000 Euro, Teppiche, elektrische Geräte, geliehene Sachen, Gartengeräte und die Campingausrüstung. Bei den meisten Hausratversicherungen auf Wunsch auch eine Fahrradversicherung mit abgeschlossen werden. Bezahlt wird grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert.
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Informationen zu Hausratversicherungen
Unterversicherungsschutz
Die Hausratsversicherung begleicht im Schadensfall den Schaden bis zur maximal Versicherungssumme. Bei der Versicherungssumme ist darauf zu achten, dass diese dem tatsächlichen Wert aller im Haushalt befindlichen Gegenstände angemessen ist. Sollte diese nicht der Fall sein, besteht eine Unterversicherung.
Im Falle einer Unterversicherung zahlt Ihre Hausratversicherung nur den prozentualen Anteil der Versicherungssumme und dies nicht nur bei Totalschaden. Auch kleineren Schäden würde Ihre Hausratversicherung nur den prozentualen Anteil des Wiederbeschaffungswertes. (Beispiel: Inventar der Wohnung + Technik, PC usw. 50 000 Euro, Ihre Versicherungssumme 25 000 Euro. Es besteht eine Unterversicherung von 50%. Ihr Computer wird bei einem Einbruch gestohlen. Wiederbeschaffungswert 500 Euro. Ihre Hausratversicherung zahlt in diesem Fall nur 250 Euro).
Den Schutz gegen Unterversicherung können Sie mit den Hausratversicherungen vertraglich vereinbaren. In diesem Fall werden Ihnen keine Abzüge bei der Auszahlung der Versicherungssumme gemacht. Je nach Versicherung und Tarif unterscheiden sich die Höhen der Versicherungssumme für Unterversicherungsverzicht. Bei den meisten Hausratversicherungen liegt diese bei einer Höhe 600 – 700Euro /qm Wohnfläche.
Als Wohnfläche gilt bei Hausratversicherungen die Grundfläche aller Räume der versicherten Wohnung/en. Räume, die zu Hobbyzwecken genutzt werden, gelten immer als Wohnfläche. Nicht zu berücksichtigen sind: Zubehörräume; Keller- und Speicherräume, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden; nicht ausgebaute Dachböden; Treppen; Balkone; Terrassen; Loggien; Garagen.